Kirchgeld

Kirchgeld

Wir bitten Sie, da Mangel an Sammlerinnen besteht und wir ganze Stadtteile nicht mehr besuchen können, Ihr Kirchgeld das jeweilige Konto ihrer Pfarrei einzuzahlen:

Die Bankverbindungen lauten:
Katholische Kirchenstiftung St. Magdalena – Zahlungen bitte nur auf dieses Konto:
LIGA Bank Regensburg
KtoNr. 1149229 BLZ 75090300
IBAN: DE03 7509 0300 0001 1492 29
BIC GENODEF1M05

Katholische Kirchenstiftung St. Michael – Zahlungen bitte nur auf dieses Konto:
Raiffeisenbank Deggendorf
KtoNr. 1806459 / BLZ 74160025
IBAN: DE47 7416 0025 0001 8064 59
BIC GENODEF1DEG
Wir sind auf Ihre Spenden angewiesen. Vergelt´s Gott!“!!

 

Kirchgeld

Alle Jahre wieder trifft das Kirchgeld. Das Kirchgeld ist nach Artikel 1 des Kirchensteuergesetzes eine besondere Form der Kirchensteuer und fließt ausschliesslich der Pfarrei zu. Nach Artikel 22 des Kirchensteuergesetzes von 1954 soll diese Abgabe von allen Bekenntnisangehörigen über 18 Jahre erhoben werden, deren monatliches Gesamt-Einkommen (Lohn, Gehalt, Pension, Rente) 150,00 Euro übersteigt.
Der Mindestbetrag, nämlich 1,50 Euro pro Jahr bewegt sich in sehr bescheidenen Grenzen. Die meisten Pfarrangehörigen geben von sich aus einen höheren Betrag. Diesen danken wir dafür besonders. Die Einnahmen aus dem Kirchgeld sind immer nur ein Teil des Gesamtbedarfs. Sie sind aber notwendig, um die Ausgaben decken zu können.
Die wesentlichen Zuschussbeträge müssen wir aus Diözesansteuermitteln erbitten. Allen Kirchensteuerzahlern möchten wir auf diesem Weg herzlich danken. Wir bitten wieder um Großzügigkeit und eine offene Hand bei der Sammlung des Kirchgeldes, sowie um freundliche Aufnahme unserer Sammler und Sammlerinnen.