Die Kirchenrechnung 2023 wurde von der Kirchenverwaltung St. Magdalena und St. Michael mit den dazugehörigen Belegen gemäß Art. 32 Abs. 1 der KiStiftO anerkannt.
Alle Kirchengemeindemitglieder können ab 10.06. – 21.06.2024 in den jeweiligen Pfarrbüros, mit Beachtung der Öffnungszeiten, Einsicht nehmen.